Entscheidung zur Kommunalen Wärmeplanung und Demokratieverständnis
Eine Ablehnung der Kommunalen Wärmeplanung im Saalfelder Stadtrat war für eine Fraktion alternativlos. Dabei hält sich diese Fraktion für Deutschlands bessere Alternative.
Grundlage für den Stadtratsbeschluss war der Beschluss im Deutschen Bundestag von zwei miteinander verbundenen Gesetzen im Herbst 2023. Gemeint sind das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Bei letzterem soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in den Kommunen der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 30. Juni 2028 eingeführt werden. Demzufolge verabschiedete der Thüringer Landtag ein Gesetz, in dem die Thüringer Kommunen von den Kosten der Wärmeplanung um 100 % entlastet werden. Der Beschluss im Saalfelder Stadtrat zur Durchführung ist formal nötig, um die Kostenübernahme der Planung durch das Land zu ermöglichen. Eine Ablehnung wäre rechtswidrig, da die Bundesgesetzgebung eine verpflichtende Umsetzung vorsieht. Würde der Stadtrat die Kommunale Wärmeplanung ablehnen, müsste also der Bürgermeister den Beschluss kassieren. Dazu wäre er verpflichtet. Macht er es nicht, handelt auch er rechtswidrig und die Kommunalaufsicht würde dann den Beschluss kassieren, eben durch den verpflichtenden Beschluss im Bundestag. Eine Planung würde dann der Stadt von außen vorgegeben, verbunden mit der vollständigen Kostenübertragung auf die Stadt.
Bleibt die Frage, kann man eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung ablehnen und damit rechtswidrig handeln? Ja durchaus, man kann! Sofern die anderen Fraktionen der Vorlage zustimmen und damit die Rechtswidrigkeit verhindern und Schaden (Kosten) von der Stadt abwenden ist das durchaus möglich und wurde so praktiziert. Man überträgt Verantwortung auf andere. Schaden von der Stadt abwenden. Das war der Schwur eines jeden Stadtrates oder Stadträtin zu Beginn der Wahlperiode. Jetzt kann man der Rechtaußenpartei Unkenntnis unterstellen. Doch das wäre zu mild geurteilt. Im vorberatenden Ausschuss der Stadtratssitzung haben wir den AfD-Ausschussmitgliedern die Rechtslage zur Wärmeplanung noch einmal benannt. Fehlenden Intellekt kann man auch nicht unterstellen. Die Rechtsaußenvertreter stehen durchaus sicher im Leben. Woran es fehlt – und das macht den Mangel so schwerwiegend – ist einfach Demokratieverständnis! Genau das macht die Partei umso gefährlicher, derzeit flankiert mit hohen Zustimmungswerten. Man mag sich nicht vorstellen, wie eine AfD nach der von ihr ersehnten Machtübernahme mit dem neuen Werkzeug Macht agiert.
Blicken wir noch abschließend auf die inhaltliche Wertung der Erklärung, also Faktencheck:
Erklärung AfD:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein verordnetes Bürokratieprojekt aus Berlin und Brüssel. Es belastet die Kommunen mit endlosen Gutachten und ist auch eine Kostenlawine für die Bürger. Am Ende zahlen nicht nur die Steuerzahler für teure Gutachten und Planungsbüros, sondern auch die Haus- und Grundstückseigentümer, die durch Zwang zur Sanierung oder Anschlussverpflichtungen finanziell überfordert werden.
Wir von der AfD setzen auf Technologieoffenheit statt Zwang und auf individuelle Lösungen statt auf zentralistische Wärmenetze und Verbote.
Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer weiteren Verteuerung des Wohnens und trifft vor allem Menschen mit kleinen Einkommen und Rentnern [sic]. Gemeinden sollen selbst entscheiden, wie Wärmeversorgung organisiert wird ohne staatlichen Detailvorgaben und Fristen. Die kommunale Wärmeplanung können [sic] faktisch Enteignungen durch Auflagen und Verboten [sic] auslösen, z.B. durch Verbote bestimmter Heizsysteme oder Anschlusszwang an Fernwärme.
Wir wollen keine planwirtschaftlichen Eingriffe und setzen auf dezentrale Lösungen, die für die Bürger bezahlbar bleiben.
Deshalb lehnen wir diesen Beschlussvorschlag ab.
Keine freie Enttscheidung für den Bürger?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle Planung und entfaltet als solche keine bindende Wirkung. Sie stellt vielmehr den Rahmen für die Wärmewende in Saalfeld dar und bietet Privathaushalten und Wirtschaftsunternehmen Orientierung hinsichtlich möglicher zukünftiger Heizenergieträger und Versorgungssysteme. Die Orientierung ist wichtig, denn wer will schon eine teure Wärmepumpe einbauen, wenn mittelfristig der Anschluss an Fernwärme möglich ist. Das bedeutet, dass weiterhin frei entschieden werden kann, welche Art der Wärmeversorgung im eigenen Haus möglich ist.
Gibt es Anschlusszwang an ein Wärmenetz?
Nein, denn die Verpflichtung zum Anschluss an ein Wärmenetz hängt von den kommunalen Satzungen ab. Hierzu bedürfte es erst Beschlüssen.
Enteignungen möglich?
Natürlich Unsinn! Hier ist wohl bestenfalls eher eine Enteignung des Hauseigentümers infolge Zwangsverkauf, infolge zu hoher Kosten gemeint. Enteignungen gibt es natürlich nicht.
Die Preise für Gas können steigen, wenn die Nachfrage sinkt und die Anzahl der Gaskunden abnimmt. Dies liegt daran, dass die Fixkosten für die Gasinfrastruktur auf weniger Kunden umgelegt werden müssen. Die CO2-Steuer ist ein Argument, weswegen sich eine Umrüstung auf klimaneutrale Wärmeversorgungsoptionen lohnen könnte.
Vorhandene Heizungsanlagen haben Bestandsschutz und dürfen repariert werden. Ein Zwang zum Heizungsaustausch, infolge der neuen Gesetzgebung, besteht nicht. Den gesetzlichen Zwang zum Austausch von Altheizungen gibt es schon, nach 30 Jahren Betriebszeit. Nur bei Neuerrichtung besteht die Forderung durch den Gesetzgeber in der Zielstellung, die Nutzung von erneuerbaren Energien von 65 % zu überschreiten. Härtefälle sollen berücksichtigt werden.
Technologieoffenheit?
Nicht bei der AfD! Solarenergie wird generell abgelehnt. Mit Sonnenstrom können z.B., wo möglich, Warmwasserspeicher als Pufferspeicher versorgt werden und somit die Warmwasseraufbereitung durch Gas oder Wärmepumpe übernommen werden. Im Winter freilich nur partiell, während in der hellen Jahreszeit der Gasbrenner oder die Wärmepumpe Ferien machen und nur unterstützend eingreifen.
Fazit
Beim Thema Energie und Heizen bedarf es eben doch einer Planung, um eine für die eigenen Bedürfnisse angepasste, kostengünstige sowie umweltschonende Lösung zu finden. Das gilt für die Kommune, wie für den Heizungsbesitzer. Wohl dem Hausbesitzer, dem die eigene Kommune Orientierung und damit Investitionssicherheit liefert. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Dienstleistung für die Bürger.