Müllgebühren bei der ZASO - Nachlese zur Gebührenerhöhung

Klaus Biedermann

Für die Müll- und Abfallentsorgung ist der Landkreis verantwortlich. Um diese Aufgabe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der BRD zu erfüllen, wurde 1994 von den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla der Zweckverband Abfallwirtschaft (ZASO) gegründet.

Seit dieser Gründung wurden weitreichende Entscheidungen für eine fachgerechte Abfallwirtschaft getroffen. Es wurde auf der Deponie Wiewärthe in Pößneck die mechanisch-biologische Restabfallanlage gebaut. Das war eine wesentliche Voraussetzung für den Bau der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza (TVS).

Hohe finanzielle Mittel mussten für die Nachsorge von vielen Mülldeponien in beiden Landkreisen aufgebracht werden.

Diese Investitionen und weitere Maßnahmen waren und sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der ZASO die Anforderungen in der Organisation sowie der Abfallverwertung nach geltendem Recht und Gesetz im Interesse des Gemeinwohls erfüllt.

In diesen Zusammenhängen unterliegt auch der ZASO den herrschenden und wirkenden Gesetzen des Marktes. Energiepreise, Tarifbindung, Finanzwirtschaft, veränderte Bedingungen bei Ausschreibungen und Mengenveränderungen vor allem bei Grünschnitt haben Auswirkungen auf die Müllgebühren.

Im Verbandsrat sind dazu kritische Diskussionen in Verbindung mit der Suche nach Kosteneinsparungen geführt worden.

Die für alle Verbandsräte nicht einfache Abstimmung über die zu beschließende Abfallgebührensatzung vom 29. Oktober 2018 habe auch ich mir – bei Abwägung vieler Zusammenhänge – nicht leicht gemacht.

Versäumnisse der Verwaltung, subjektives Versagen der Geschäftsführung oder Beschlussfassungen des Verbandsrates, die im Widerspruch zur geltenden Rechtslage stehen, sind für mich im ZASO und in Bezug auf die Anforderungen der neuen Gebührensatzung nicht feststellbar.

Bei der Berichterstattung der Geschäftsführung des ZASO vor dem Kreistag Saalfeld-Rudolstadt am 4. Dezember 2018 wurde über diese Sachlage informiert; der Kreistag nahm dies zur Kenntnis.

Als Verbandsrat hatte ich für meine Abstimmung zur Gebührensatzung vier Möglichkeiten: mit Ja oder Nein zu stimmen, mich der Stimme zu enthalten oder an der Abstimmung nicht teilzunehmen. All das hätte die Beschlussfassungen, so wie sie ist, nicht beeinflusst.

An der Abstimmung nicht teilzunehmen, heißt aber für mich Ausweichen vor der Verantwortung; sich der Stimme zu enthalten, nicht zeigen, wo und wie ich in dieser Sache stehe.

Gegen diese Abfallgebührensatzung zu stimmen, wäre eine Nichtbeachtung der objektiven Zusammenhänge der Organisation und der Notwendigkeiten für eine umweltgerechte Müllverwertung durch den ZASO gewesen.

Unter Abwägung der Sachlage und Zwänge, die Probleme so zu sehen wie sie sind, haben letztendlich mit schwerem Herzen alle Verbandsräte des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt dieser Gebührensatzung zugestimmt.

Eine ausgefallene Beschlussfassung hätte dem ZASO die Arbeitsfähigkeit mit sofortiger Wirkung genommen und Aufgaben wären den Landkreisen übertragen worden. Das hätte eine unkalkulierbare Finanzbelastung für die Landkreise und auch für alle Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Ausgehend von der gegenwärtigen Situation – auch unter Beachtung steigender Abfallmengen und strengerer Standards in der Verwertung – ist es notwendig, weitere – effektivere – Prozesse im ZASO zu entwickeln. Auch Varianten der Rekommunalisierung von Teilbereichen bieten neue Möglichkeiten, welche Einfluss auf Gebühren haben können. Das erfordert umfassende Investitionen, denn Abfallwirtschaft und die damit verbundenen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Landkreisen werden auch künftig nicht rückläufig sein.

Der „familienpolitische Tiefschlag“ wird nicht im ZASO und anderen kommunalen Einrichtungen organisiert, er ergibt sich aus der Abhängigkeit vom gesellschaftlichen System der Marktwirtschaft.