Die Kreistagsfraktion informiert
Es ist erfreulich, dass der Kreistag seine Arbeit im letzten Jahr des zweiten Jahrzehnts mit einem in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen und genehmigten Haushalt beginnen konnte. Nachzutragen ist, dass im Haushaltsentwurf der Verwaltung auf Initiative des Vorsitzenden des Unterausschusses Sport Frank Persike 10 T€ zugunsten der Anschaffung langlebiger Sport- und Spielgeräte zur Unterstützung der Sportvereine umgeschichtet wurden. Den Haushalt findet man zum Ansehen oder Herunterladen auf der Landkreis-Website unter „Landratsamt-Publikationen-sonstige“. Etwas umständlich, wenn man es nicht weiß – wir arbeiten an der Verbesserung.
Die Fraktionstätigkeit 2020 begann mit einem Besuch der Bildungszentrum Saalfeld GmbH als Tochterunternehmen des Landkreises und führendem Bildungsdienstleister in der Region. Mit seinen rund 150 Beschäftigten erbringt sie umfangreiche Dienstleistungs- und Beratungsangebote in den Bereichen Berufsorientierung, berufliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Rehabilitation und Integration in den Arbeitsmarkt. Als anerkannter Träger der Jugendhilfe leistet das Bildungszentrum (BZ) einen unverzichtbaren Beitrag in der Jugendsozialarbeit. Geschäftsführer Herr Majewski informierte uns über die aktuelle wirtschaftliche Situation des BZ zum Jahresende 2019, die sich ähnlich wie im Jahr 2018 darstellt. Insbesondere ging er auf die Bemühungen ein, den umfangreichen Gebäudebestand wirtschaftlicher zu nutzen. Wer über die Arbeit und die Finanzen des BZ mehr wissen möchte, kann dies im Beteiligungsbericht 2018 auf der Website unter „Landratsamt-Beteiligungen des Landkreises“ erfahren.
Über die Sondersitzung des Kreistages zu verschiedenen Problemen der Abfallentsorgung, darunter zu den Gebühren, und diesbezügliche Anträge der Fraktionen informierte die Lokalpresse bereits ausführlich. Interessant, dass der 2018 von unserer Fraktion geschaffene Begriff „Familienpolitischer Tiefschlag“ seit dieser Zeit nicht nur einmal von der OTZ übernommen wurde. In der Sitzung hatte ich gesagt:
„Ich freue mich, dass sich nunmehr fast alle Fraktionen den Standpunkt der LINKEN vom Dezember 2018 zu eigen gemacht haben, der da lautete: Beibehaltung der degressiven Gebührenstaffelung. Kein Thüringer Gericht hat die Gebührendegression in Zweifel gezogen, es gibt entgegen der Behauptungen des ZASO keine Urteile, die Gebührendegression in der Abfallentsorgung untersagen, verurteilen oder verbieten. Es ist dem ZASO nie untersagt worden, das zu berücksichtigen, was jeder als einleuchtend und logisch erkennt: Das Abfallaufkommen in Mehrpersonenhaushalten ist pro Kopf niedriger als in Einpersonenhaushalten. Schlaumeier meinen aber, diese offenkundige Tatsache mit dem Argument kontern zu können, dies sei nicht rechtens. Der ZASO hat sich dazu fasch beraten lassen. Er ist bereit, die Gebührenstaffelung ab 2021 wieder einzuführen.
Wie verfahren wir in diesem Jahr? Wir haben es mit einer außerordentlichen Situation zu tun. Die Gebühren sind schon für einen Dreipersonenhaushalt um 37% höher, ab vier Personen und mehr sind sie um 40% und mehr gestiegen. Der SPD-Antrag, eine Sozialklausel in die Gebührensatzung aufzunehmen, funktioniert aus rechtlichem Grund nicht, eine Unterstützung kann nur aus dem Kreishaushalt an die Betroffenen direkt gehen. Ich stelle folgenden Antrag: Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe von 44 T€ zwecks Erstattung der Abfall-Festgebühr an Haushalte ab drei Kinder. Ich betrachte dies auch als ein Stück Wiedergutmachung für den Fehler, den wir Kommunalpolitiker durch unterlassene Mitwirkung bei der Vorbereitung der Gebührensatzung gemacht haben.“
Der Antrag wurde angenommen, die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Ich weiß bis heute nicht, warum.