Strompreisbremse: Urteil bestätigt soziale Umverteilung
Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abschöpfung von Übergewinnen von Unternehmen im Rahmen der „Strompreisbremse‘: „Eine sehr wichtige sozialpolitische Feststellung im Urteil, die wichtig ist bis hin zum Bürgergeld: Strom ist ein unverzichtbares, existenzsicherndes Verbrauchsgut. Laut dem Karlsruher Gericht gehört der gesicherte Zugang zu bezahlbarem Strom zum grund- und menschenrechtlich geschützten Existenzminimum.“
Eine aus Linke-Sicht weitere wichtige Konsequenz aus dem Urteil: „Es gibt kein Recht auf unbegrenzte Profitmaximierung. Die heutige zentrale Botschaft aus Karlsruhe ist klar: Gerade in Krisenzeiten darf der Staat wirtschaftliche und soziale Steuerungs- und Ausgleichsmaßnahmen umsetzen, die in die Gewinnerzielung von Unternehmen eingreifen. Die Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht umgekehrt. Es darf und muss sozial fürsorgende Umverteilung durch den Staat stattfinden, damit gerade auch in Krisenzeiten die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinandergeht. Selbst die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht haben erkannt: Der ‚Markt‘ allein regelt eben nicht alles selbst - schon gar nicht in Krisenzeiten. Ein gut ausgebauter und funktionierender Sozialstaat ist die unverzichtbare Bedingung, um allen hierzulande – gerade auch in Krisenzeiten – ein gutes Leben zu ermöglichen.“