Aus dem Saalfelder Stadtrat: Januar 2026
Wenig Spektakuläres hielt die erste Saalfelder Stadtratssitzung im jungen Jahr 2026 für die Stadträte und Besucher bereit. Trotzdem wurde zu Beginn und Ende jeweils heftig diskutiert. Nach den Informationen des Bürgermeisters gab es Informationen zur Implementierung des Energiemanagementsystems durch Energiemanager Anatolii Bessmertnykh. Hierbei wurde die Vorgehensweise der Untersuchung städtischer Einrichtungen vorgestellt, um Potentiale zur Generierung von Energieeinsparungen zu erschließen. Die Zielstellung liegt hierbei in der Reduzierung des Energieverbrauchs um bis zu 20 Prozent.
Nächster Tagesordnungspunkt war die Änderung der Geschäftsordnung. Diese war durch eine Ende 2025 in Kraft getretene Gesetzesänderung des Bundesbaugesetzbuches im Rahmen des sogenannten durch den Bund initiierten „Bauturbos“ nötig. Hier wird es den Gemeinden ermöglicht, durch die Abgabe einer Zustimmungserteilung Vorhaben zuzustimmen, auch wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nicht vorliegen würden. Der „Bauturbo“ gilt seit 1. Januar 2026 und hat die Beschleunigung von Bauverfahren zum Ziel. Kommunale und bauplanerische Steuerungsmöglichkeiten können eingeschränkt werden, wenn nicht durch die kommunalen Gremien „gegengesteuert“ wird. Im Prinzip sind Abweichungen von Festsetzungen des Wohnungsbaus möglich. Gemeinden haben nur drei Monate Zeit, um Stellung zu Bauanträgen zu nehmen. Erfolgt die Stellungnahme nicht, gilt das gemeindliche Einvernehmen nach drei Monaten automatisch als erteilt.
Genau hier sehe ich Risiken und sprach mich für Leitlinien aus, in denen z.B. unversiegelte Außenbereichsflächen für die Bebauung ausgeschlossen werden. Festlegen könnte man auch die maximale Anzahl der Geschosse und andere Dinge. Nur wenn die Leitlinien nicht eingehalten werden, sollte dem Bauausschuss der Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt werden. Anträge entsprechend der Leitlinien sollten als Angelegenheit der laufenden Verwaltung betrachtet werden. Kurzum, mit dem „Bauturbo“ tragen die Mitglieder im Bauausschuss ein Mehr an Verantwortung, denn deren Entscheidung kann nicht mehr durch eine Bauaufsichtsbehörde auf Kreisebene korrigiert werden. Es muss also fachliche Kompetenz im Fachausschuss gebildet werden, damit keine willkürlichen Entscheidungen getroffen werden. In der Aufstellung von Richtlinien und damit mit der Befassung und Sensibilisierung zum Thema hätte man den Mitgliedern des Bauausschusses etwas Entscheidungshilfe zuführen können.
Leider traf mein Anliegen in einer kurzen, aber doch bemerkenswerten Diskussion auf entschiedene Ablehnung. Man brauche keine Leitlinien und damit neue bürokratische Zwänge (AfD). FDP war froh, wie der „Bauturbo“ ist und man freute sich endlich schneller bauen zu können. SPD sah keine Notwendigkeit, da in Saalfeld keine größeren Bauprojekte anstehen. Die CDU missverstand mich gar und unterstellte, ich wolle der Verwaltung die Entscheidungen übertragen. Nun, in Saalfeld gibt es keinen Stau von Bauanträgen. Antragsteller haben natürlich kein Mehr an Bürokratie. Die Verwaltung erklärt den Ausschussmitgliedern die Sachlage jeweils fachlich kompetent und auch so, dass sie für die Kommunalpolitiker nachvollziehbar ist. Der Respekt vor dem Mehr an Verantwortung, welches auf die Ehrenamtlichen im Stadtrat übertragen wird, veranlasste mich zu meinem Vorschlag, Leitlinien zum „Bauturbo“ aufzustellen. Der Bauturbo gilt innerstädtisch bis 2030, also auch für die Mitglieder des Stadtrates der folgenden Wahlperiode. Erinnere ich mich an meine Anfangszeit im Bauausschuss 2019 und den schwierigen Einstieg in die Materie, bin ich der Verwaltung dankbar für geduldiges Erklären sowie die kompetenten Zuarbeiten des berufenen Bürgers Herrn Blaschke. Befremdlich empfand ich die Diskussion zu meinem Anliegen im Stadtrat. Nicht wegen der fehlenden Mehrheitsfähigkeit, wohl aber dem „Abbügeln“ ohne sich ernsthaft mit den Risiken des „Bauturbos“ befassen zu wollen. Der kurzen Diskussion folgten auch gleich drei Bauvoranfragen, die nach dem „Bauturbo“ entschieden wurden. Es werden die letzten im Stadtrat sein, denn mit der Änderung der Geschäftsordnung erfolgt die Behandlung im Bauausschuss.
Gegen Ende der Sitzung gab es in der aktuellen Stunde noch eine ungewohnt laute Diskussion. Lisa Püchler (SPD) verlas eine Erklärung, in der sie die rechten Hakenkreuzschmierereien in Saalfeld und den Brandanschlag auf das Haus am Schlossberg verurteilte.
Der Bürgermeister informierte anschließend über die Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der AfD zum Haus am Schlossberg. Die AfD sorgte sich um den dortigen Brandschutz und wollte in Erfahrung bringen, wie es um diesen im Haus bestellt ist, ob die Stadt Eigentümerin des Hauses ist oder – wenn nicht – durch wen welche Versicherungen bei welcher Gesellschaft abgeschlossen worden seien und ob städtische Gelder zum Betrieb des Hauses fließen. Die Antwort dürfte etwas ernüchternd für die AfD gewesen sein. Das Haus befindet sich nicht im städtischen Eigentum. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Eigentümer nicht benannt werden. Auskunftsgeber hierzu ist das Landratsamt. Das Haus belastet nicht den städtischen Haushalt. Es fließt also kein Geld. Da das Haus kein öffentliches Gebäude ist, gelten hierfür nicht die üblichen Brandschutzbestimmungen und die Stadt ist nicht für die Kontrolle zuständig.
Natürlich gibt es Löschmittel im Haus am Schlossberg, aber wo liegt der Hase im Pfeffer? Ich unterstelle der AfD, die Anfrage hatte zum Ziel das Haus unter dem Deckmantel des Brandschutzes in finanzielle Nöte zu bringen bzw. die Möglichkeit der behördlichen Schließung zu eruieren. Sie bezeichnete das Haus als Bruchbude und Schandbild für Saalfeld. Eirik Otto (CDU) entlarvte emotional das Anliegen und bezweifelte die Ernsthaftigkeit der Sorge um die Nutzer des Hauses. Frau Nethel (AfD) verunglimpfte noch das Klubhaus und meinte die dortigen Hakenkreuzschmierereien würden bei der Außenfassade gar nicht auffallen. Man möchte ihr eine Bildungsreise zum Weimarer Ettersberg empfehlen.